Neue Herausforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Mit der PPWR schafft die EU ab dem 12. August 2026 einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Reduktion von Verpackungsabfällen und Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Umsetzung stellt Unternehmen aller Branchen – von der Fertigung bis Handel und Logistik – vor komplexe Herausforderungen.

Ziele und Inhalte der PPWR
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) verfolgt drei zentrale Ziele:

  1. Reduktion von Verpackungsabfällen
    Bis 2030 sollen Verpackungsabfälle EU-weit um 5 % gegenüber 2018 reduziert werden, bis 2040 sogar um 15 %.
  2. Förderung der Kreislaufwirtschaft
    Ab 2030 müssen alle Verpackungen vollständig recycelbar sein. Die Recyclingfähigkeit wird künftig in drei Leistungsklassen eingeteilt (A ≥ 95 %, B ≥ 80 %, C ≥ 70 %).
  3. Vermeidung problematischer Materialien
    Einwegkunststoffe und Verpackungen mit geringer Recyclingfähigkeit (< 70 %) werden ab 2030 schrittweise verboten.

Die PPWR betrifft nicht nur die Verpackungshersteller, sondern alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Die wichtigsten Herausforderungen im Überblick:

1. Technische Umstellung

  • Materialinnovation: Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein und möglichst aus Rezyklaten bestehen. Das erfordert gegebenenfalls neue Materialkombinationen, Klebstoffe und Druckverfahren. Damit einher gehen neue Anforderungen an die Beschaffung von Verpackungen – auch im B2B-Bereich.
  • Inhaltsstoffe: Verpackungen dürfen keine „Störstoffe“ enthalten, die das Recycling behindern. Das betrifft insbesondere Verbundmaterialien, Farben, Lacke oder Etiketten, aber auch unbeabsichtigte Verunreinigungen.

2. Regulatorische Komplexität

  • Rollendefinitionen: Unternehmen müssen ihre Rolle im Verpackungsprozess klar definieren – z. B. als Erzeuger, Hersteller oder Händler – und die jeweils geltenden Pflichten erfüllen. Dabei herrscht noch Unsicherheit bei der Auslegung.
  • Konformitätserklärung: Ab August 2026 ist eine standardisierte Selbsterklärung erforderlich, die die Einhaltung aller PPWR-Vorgaben dokumentiert.

3. Bürokratischer Aufwand

  • Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen umfangreiche technische Unterlagen führen, z. B. zur Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und Herkunft der Rezyklate.
  • EPR-Meldesysteme: Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) wird verschärft und verlangt digitale Nachweise und regelmäßige Berichte in allen EU-Mitgliedsstaaten.
  • EU-weit einheitliche Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen künftig mit eindeutigen Symbolen, Materialcodes und QR-Codes versehen werden, die Verbraucher über die richtige Entsorgung informieren.

5. Rechtssicherheit und Harmonisierung

  • Uneinheitliche Umsetzung durch Mitgliedstaaten kann zu Unsicherheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen.
  • Die konkrete Umsetzung hängt von über 20 ausstehenden geplanten delegieren Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten ab.

Fazit
Die PPWR ist ein ambitionierter Schritt in Richtung nachhaltiger Verpackungswirtschaft. Doch die Umsetzung verlangt von Unternehmen aller Branchen technologische Anpassungen, Konformitätsarbeit und Investitionen, während vielen Auslegungsfragen offen sind. Konkrete Umsetzungs-Rechtsakte und Handlungsempfehlungen fehlen derzeit noch.

Empfehlung
Wer frühzeitig mit der Analyse der konkreten Betroffenheit beginnt, kann regulatorische Risiken minimieren und sich strategisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Maßgebliche Pflichten gelten ab 12.08.2026 für alle Verantwortlichen entlang der Wertschöpfungskette.

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